Allgemeine Geschäftsbedingungen der DG BERATUNG & PLANUNG

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der DG BERATUNG & PLANUNG, Fregestraße 20, 04105 Leipzig (Nachfolgend „DG BERATUNG & PLANUNG“) und ihren Kunden*, soweit diese Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
1.2 Die AGB regeln die Erbringung oder Durchführung aller derzeitigen und künftigen Leistungen und Lieferungen der Vertragsparteien. Sie gelten mit Auftragserteilung als anerkannt.
1.3 Diese AGB gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die jeweils aktuelle Fassung ist im Internet unter www.doreen-gebler.de jederzeit abrufbar.
1.4 Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige kundenseitige Bedingungen erkennt DG BERATUNG & PLANUNG nicht an. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nachträgliche Vereinbarungen, die diese AGB abändern oder aufheben, bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.
   
2. Angebote, Vertragsschluss, Form, Kündigung
2.1 Alle Angebote von DG BERATUNG & PLANUNG sind freibleibend, es sei denn, andere individuelle Vereinbarungen werden getroffen. In Prospekten, Anzeigen, Webseiten und ähnlichen enthaltene Angaben über das Leistungsprogramm von DG BERATUNG & PLANUNG sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich.
2.2 Die Auftragserteilung ist schriftlich, formfrei und insbesondere durch den Kunden persönlich möglich. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme der Auftragserteilung durch DG BERATUNG & PLANUNG zustande. Diese kann ausdrücklich, insbesondere durch die Zusendung einer Auftragsbestätigung, oder gemäß § 151 BGB ohne ausdrückliche Erklärung, insbesondere durch Beginn der Auftragsbearbeitung, erfolgen.
2.3 DG BERATUNG & PLANUNG ist berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.
   
3. Mitwirkungsleistungen des Kunden
3.1 Der Kunde besitzt die im Angebot ausdrücklich genannten Mitwirkungspflichten und unterstützt DG BERATUNG & PLANUNG bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Ergeben sich aus dem Angebot weitere Mitwirkungshandlungen des Kunden, die zwar darin nicht ausdrücklich aufgeführt sind, aber für ihn erkennbar sind, so sind diese genauso zu behandeln wie ausdrücklich genannte Mitwirkungspflichten.
3.2 Zu den Mitwirkungspflichten des Kunden gehören mindestens die termingerechte Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten und Inhalten. Sind für die Erbringung der vertraglichen Leistungen durch DG BERATUNG & PLANUNG gesonderte Rechner, Betriebsmittel sowie Räumlichkeiten erforderlich, sind auch diese bereitzustellen.
   
4. Leistungsänderungen
4.1 Aktualisierungen und nachträgliche Änderungen von Angeboten und Aufträgen benötigen die Schriftform und die Zustimmung beider Parteien. Sie werden als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen DG BERATUNG & PLANUNG und dem Kunden.
4.2 Sämtliche bis zur Leistungsänderung seitens DG BERATUNG & PLANUNG erbrachte vertragliche Leistungen sind entsprechend der bis zur Leistungsänderung gültigen Vereinbarung zu vergüten, unabhängig davon, ob der Kunde diese Leistungen tatsächlich nutzen kann.
   
5. Leistungen und Leistungspflichtverletzung
5.1 Die einzelnen, von DG BERATUNG & PLANUNG zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot. Enthält die vertragliche Vereinbarung die Erstellung von vergleichbaren Leistungen, die der Abnahme durch den Kunden bedürfen, so ist bereits die Anfertigung eines weiteren Angebotes der vergleichbaren Leistungen grundsätzlich kostenpflichtig.
5.2 DG BERATUNG & PLANUNG ist berechtigt, ihre Leistungsverpflichtungen durch sich abgeschlossene und selbstständig nutzbare Teilleistungen oder Teillieferungen zu erfüllen, auch wenn vertraglich nichts Entsprechendes vereinbart wurde.
5.3 Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden, insbesondere aufgrund von fehlender oder verspäteter Erfüllung der kundenseitigen Mitwirkungspflichten, sowie aufgrund von höherer Gewalt hat diese DG BERATUNG & PLANUNG nicht zu vertreten (nicht zu vertretende Leistungsverzögerungen). Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt wird DG BERATUNG & PLANUNG dem Kunden zeitnah anzeigen. Nicht zu vertretende Leistungsverzögerungen berechtigen DG BERATUNG & PLANUNG, die Erbringung der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit von max. 5 Werktagen hinauszuschieben, ohne dass der Kunde hierdurch Gegenansprüche geltend machen kann.
5.4 Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Leistungs- oder Lieferfrist ist Verzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist durch den Kunden gegeben.
5.5 Bei Leistungs- oder Lieferverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich von DG BERATUNG & PLANUNG, die auf das Verschulden von Dritten, insbesondere von Erfüllungsgehilfen, zurückzuführen sind, haftet DG BERATUNG & PLANUNG nur dann für daraus folgende Schäden beim Kunden, wenn der Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Es gelten die Regelungen in Ziffer 10 dieser AGB.
5.6 DG BERATUNG & PLANUNG behält sich vor, durch schriftliche Erklärung von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die gemachten Angaben nicht mit den bei der Bestandsfeststellung erlangten Daten übereinstimmen. Die Gründe für den Rücktritt werden dem Kunden mitgeteilt, so dass dieser die Möglichkeit zu deren Behebung hat.
   
6. Vergütung
6.1 Ist eine fixe Vergütung vereinbart, so ist DG BERATUNG & PLANUNG berechtigt, für in sich abgeschlossene und selbstständig nutzbare Teile der vereinbarten Leistung Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.
6.2 Ist Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, so erfolgt die Rechnungslegung monatlich entsprechend des Leistungsstandes bzw. nach vollständiger Leistungserbringung.
6.3 Alle Preise für vertragliche Leistungen von DG BERATUNG & PLANUNG sind Netto-Preise. Zuzüglich werden die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer sowie die zur Erbringung der vertraglichen Leistung angefallenen Aufwendungen wie Reisekosten, Fahrtkosten, Auslagen, etc. in Rechnung gestellt, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
6.4 Kostenvoranschläge sind, sofern nicht anders vereinbart, unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von DG BERATUNG & PLANUNG schriftlich veranschlagten um mehr als zwanzig (20) Prozent übersteigen, wird DG BERATUNG & PLANUNG den Kunden auf die höheren Kosten unverzüglich hinweisen.
6.5 Werden Leistungen durch DG BERATUNG & PLANUNG im Auftrag und für den Kunden, aber im eigenen Namen und für eigene Rechnung bei Dritten bezogen, ist DG BERATUNG & PLANUNG berechtigt, diese Leistungen dem Kunden unverzüglich in Rechnung zu stellen. Bis zur vollständigen Bezahlung dieser Forderung durch den Kunden hat DG BERATUNG & PLANUNG ein Zurückbehaltungsrecht.
6.6 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist DG BERATUNG & PLANUNG berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
   
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Forderungen sind sofort fällig. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind sämtliche Leistungen ohne Skontoabzug innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang der Rechnung zu leisten. Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Folgen des Verzugs gelten die gesetzlichen Regeln.
   
8. Schutz des geistigen und sonstigen Eigentums
8.1 An Konzepten, Prozessformen, Prozesswegen, etc. – auch in elektronischer Form – behält sich DG BERATUNG & PLANUNG bis zur ausdrücklichen Übertragung die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurück zu geben.
8.2 Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, werden Nutzungsrechte daran durch DG BERATUNG & PLANUNG erst nach Gesamtabnahme durch den Kunden und nur ausdrücklich übertragen. Soweit im Auftrag bzw. in der Übertragungsvereinbarung nichts anderes geregelt ist, erhält der Auftraggeber das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzte sowie an verbundene Unternehmen i.S.d. §15 AktG übertragbare Nutzungsrecht an den zur Erfüllung des Vertragszweckes erforderlichen Nutzungsarten. Eine Nutzung durch DG BERATUNG & PLANUNG und/oder den Urheber zu Referenzzwecken ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Entsprechend § 39 UrhG darf das Werk, dessen Titel oder Urheberbezeichnung geändert werden.
8.3 Überträgt DG BERATUNG & PLANUNG dem Kunden Arbeitsergebnisse, an denen DG BERATUNG & PLANUNG nur ein abgeleitetes Nutzungsrecht besitzt (Fremdurheberschaft), überträgt DG BERATUNG & PLANUNG dem Kunden nur diejenigen Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, zu deren Übertragung auf den Kunden DG BERATUNG & PLANUNG im jeweils entsprechenden Umfang berechtigt ist. Ziff. 8.2 dieser AGB gilt in diesem Fall nur mit den entsprechenden Einschränkungen. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf weitergehende Rechte. Insbesondere ist er nicht berechtigt, entsprechende haftungsrechtliche oder vergleichbare Ansprüche gegenüber DG BERATUNG & PLANUNG geltend zu machen.
8.4 DG BERATUNG & PLANUNG stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter gegen den Kunden aus der Verletzung von Schutzrechten an den von DG BERATUNG & PLANUNG gegenüber dem Kunden erbrachten vertraglichen Leistungen frei. Das Entstehen dieser Haftung setzt voraus, dass der Kunde gegenüber dem Dritten weder schriftlich noch mündlich Erklärungen über die Schutzrechtsverletzung abgibt, insbesondere keine Rechte und Sachverhalte anerkennt und keine Haftung übernimmt.
8.5 DG BERATUNG & PLANUNG behält sich das Recht vor, Arbeiten, Entwürfe und ähnliche Leistungen zu archivieren.
   
9. Verschwiegenheitsklausel
9.1 DG BERATUNG & PLANUNG wird über die im Rahmen der Leistungserbringung bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Kunden, die der Geheimhaltung unterliegen, Stillschweigen bewahren (vertrauliche Informationen). Vertrauliche Informationen sind nicht offenkundige oder DG BERATUNG & PLANUNG bereits vor Vertragsschluss bekannte Tatsachen sowie Angelegenheiten, die ihrer Bedeutung nach keiner vertraulichen Behandlung bedürfen. DG BERATUNG & PLANUNG wird vertrauliche Informationen Dritten nur dann und nur soweit zugänglich machen, wie sie diese zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen mit dem Kunden unmittelbar benötigen oder wenn und soweit Dritten gegenüber eine Verpflichtung zur Offenlegung solcher vertraulicher Informationen aus Gesetz oder behördlicher Anordnung besteht.
9.2 Diese Schweigepflicht gilt für die gesamte Vertragslaufzeit sowie für weitere drei (3) Jahre über die Beendigung des Vertrages hinaus.
9.3 Darüber hinaus ist DG BERATUNG & PLANUNG verpflichtet, die zum Zwecke der Tätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme durch Dritte nach Maßgabe von Ziff. 9.1 zu schützen.
   
10.Haftungsausschluss
10.1 DG BERATUNG & PLANUNG haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässig begangene Pflichtverletzungen sowie für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. DG BERATUNG & PLANUNG haftet nicht für den entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter.
10.2 Soweit die Haftung von DG BERATUNG & PLANUNG beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung von gesetzlichen Vertretern, Arbeitnehmern, freien Mitarbeitern, sonstigen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von DG BERATUNG & PLANUNG.
10.3 Sämtliche vertraglichen Ansprüche des Kunden verjähren 12 Monate nach ihrer Entstehung.
   
11. Schlussbestimmungen
11.1 Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen von DG BERATUNG & PLANUNG ist der Sitz von DG BERATUNG & PLANUNG; dies gilt ebenfalls als Zahlungsort für Zahlungen des Kunden.
11.2 Ein zwischen DG BERATUNG & PLANUNG und dem Kunden geschlossener Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Die deutsche Fassung eines Vertragstextes ist maßgeblich. Gerichtsstand ist Leipzig.
11.3 Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall soll anstelle der unwirksamen Bestimmung eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt; entsprechendes gilt im Fall von Regelungslücken.
   

* Wird im Folgenden die männliche Bezeichnung gewählt, so dient dies dem erleichterten Lesen und hat keinerlei diskriminierende Bedeutung. Die weibliche Form ist hiervon miterfasst.

 

DG BERATUNG & PLANUNG
Stand: Februar 2012